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   BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07   

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https://dejure.org/2010,5765
BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07 (https://dejure.org/2010,5765)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - KZR 50/07 (https://dejure.org/2010,5765)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - KZR 50/07 (https://dejure.org/2010,5765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 TKG 1996, § 12 Abs 2 TKG 1996, § 31 Abs 1 S 1 TKG, § 31 Abs 2 TKG, § 31 Abs 3 S 1 TKG
    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen Überlassung von Teilnehmerdaten an Auskunftsdienste - Überlassung von Basisdaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 1 TKG 1996, § 12 Abs 2 TKG 1996, § 31 Abs 1 S 1 TKG, § 31 Abs 2 TKG, § 31 Abs 3 S 1 TKG
    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen Überlassung von Teilnehmerdaten an Auskunftsdienste - Überlassung von Basisdaten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Auskunftunternehmens auf Rückzahlung eines für einen Datenüberlassungsvertrag vermeintlich zu hoch gezahlten Entgeltes; Erhebung der Kosten für Aufbau und Unterhaltung einer Datenbank mit Teilnehmerdaten durch das marktbeherrschende Unternehmen Telekom AG ...

  • rewis.io

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen Überlassung von Teilnehmerdaten an Auskunftsdienste - Überlassung von Basisdaten

  • rewis.io

    Telekommunikationsmarkt: Pflicht des Telefondiensteanbieters zur kostenlosen Überlassung von Teilnehmerdaten an Auskunftsdienste - Überlassung von Basisdaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 1996 § 12
    Anspruch eines Auskunftunternehmens auf Rückzahlung eines für einen Datenüberlassungsvertrag vermeintlich zu hoch gezahlten Entgeltes; Erhebung der Kosten für Aufbau und Unterhaltung einer Datenbank mit Teilnehmerdaten durch das marktbeherrschende Unternehmen Telekom AG ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Beeinträchtigung eines Datendienstleisters durch die Telekom?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 41/07

    Teilnehmerdaten II

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Einen derartigen Zwang hat der Senat für möglich gehalten, wenn ein Ausweichen auf eine offline-Nutzung der Datenbank wegen nicht zeitnaher updates unpraktikabel ist (Urt. v. 11. Juli 2006, aaO Tz. 18 - Suchmaschine) oder wenn für die offline-Nutzung ein erheblich höheres Entgelt verlangt wird als für die online-Nutzung (Urt. v. 13. Oktober 2009, aaO Tz. 54 f. - Teilnehmerdaten II).

    Wie der Senat in seinen Urteilen "Teilnehmerdaten I" und "Teilnehmerdaten II" (jeweils vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, K&R 2010, 349 Tz. 14 ff. und KZR 41/07 Tz. 16 ff., juris) näher ausgeführt hat, ist § 12 TKG 1996 ab dem Ende der Umsetzungsfrist der ONP II-Richtlinie am 30. Juni 1998 dahingehend auszulegen, dass sowohl von einem Anbieter von Sprachkommunikationsdienstleistungen i.S. des Absatzes 1 als auch von einem Dritten i.S. des Absatzes 2 für die Überlassung von sogenannten Basisdaten (Name, Anschrift, Rufnummer) der eigenen Kunden des Herausgabepflichtigen kein Entgelt verlangt werden darf, das die (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung (Kostenkategorie 3 nach der Definition der Urteile vom 13. Oktober 2009, aaO Tz. 16 bzw. 19) übersteigt oder nach dem Umfang der Nutzung berechnet wird, während für die sogenannten Zusatzdaten (wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses oder Mitbenutzer) und die sogenannten Fremddaten (Carrierdaten) diese Beschränkung nicht gilt.

    Die Pflicht, Teilnehmerdaten kostenlos zu veröffentlichen, lässt die Möglichkeit unberührt, die dadurch entstehenden Kosten als Teil der umlagefähigen Kosten und Aufwendungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 TKG bei der Berechnung genehmigungsfähiger Entgelte zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2006, aaO Tz. 20; BGH, Urteile v. 13. Oktober 2009, aaO Tz. 27 bzw. 30 - Teilnehmerdaten I und II).

    Eine Entgeltvereinbarung, die gegen § 12 TKG 1996 verstößt, ist nach § 134 BGB nur in dem Umfang nichtig, in dem sie den zulässigen Preis überschreitet (BGH, Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 34/06 Tz. 12 f., 49 - Teilnehmerdaten I und KZR 41/07 Tz. 62, juris - Teilnehmerdaten II).

    Wenn DTAG als auf dem Markt für Telefondienstleistungen marktbeherrschendes Unternehmen die Abnehmer von Teilnehmerdaten durch das Fordern unzulässig hoher Preise für eine offline-Datenüberlassung dazu veranlasst hat, die online-Nutzung der Suchmaschine NDIS zu wählen, ist das - wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - eine erhebliche und sachlich nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen i.S. des § 19 Abs. 1, 4 Nr. 1 GWB und führt zu einem Schadensersatzanspruch von 11883 Telecom nach § 33 Satz 1 Halbs. 2 GWB i.d.F. der 6. GWB-Novelle (vgl. BGH, Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 41/07, juris Tz. 59 ff. - Teilnehmerdaten II, zu § 20 Abs. 1 GWB).

  • BGH, 13.10.2009 - KZR 34/06

    Teilnehmerdaten I

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Wie der Senat in seinen Urteilen "Teilnehmerdaten I" und "Teilnehmerdaten II" (jeweils vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, K&R 2010, 349 Tz. 14 ff. und KZR 41/07 Tz. 16 ff., juris) näher ausgeführt hat, ist § 12 TKG 1996 ab dem Ende der Umsetzungsfrist der ONP II-Richtlinie am 30. Juni 1998 dahingehend auszulegen, dass sowohl von einem Anbieter von Sprachkommunikationsdienstleistungen i.S. des Absatzes 1 als auch von einem Dritten i.S. des Absatzes 2 für die Überlassung von sogenannten Basisdaten (Name, Anschrift, Rufnummer) der eigenen Kunden des Herausgabepflichtigen kein Entgelt verlangt werden darf, das die (Grenz-)Kosten der Datenübermittlung (Kostenkategorie 3 nach der Definition der Urteile vom 13. Oktober 2009, aaO Tz. 16 bzw. 19) übersteigt oder nach dem Umfang der Nutzung berechnet wird, während für die sogenannten Zusatzdaten (wie Beruf, Branche, Art des Anschlusses oder Mitbenutzer) und die sogenannten Fremddaten (Carrierdaten) diese Beschränkung nicht gilt.

    Eine Entgeltvereinbarung, die gegen § 12 TKG 1996 verstößt, ist nach § 134 BGB nur in dem Umfang nichtig, in dem sie den zulässigen Preis überschreitet (BGH, Urt. v. 13. Oktober 2009 - KZR 34/06 Tz. 12 f., 49 - Teilnehmerdaten I und KZR 41/07 Tz. 62, juris - Teilnehmerdaten II).

  • BVerwG, 16.07.2008 - 6 C 2.07

    Telefondienst, Auskunftsdienst, Teilnehmerverzeichnis, Teilnehmerdaten,

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Der Senat hat dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Juli 2006 - 6 C 2/07, NVwZ-RR 2008, 832 Tz. 19 ff.) das nationale Recht anhand der hier maßgeblichen ONP II-Richtlinie und der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. November 2004 (aaO Tz. 37 ff. - KPN Telecom) gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt.

    Die Pflicht, Teilnehmerdaten kostenlos zu veröffentlichen, lässt die Möglichkeit unberührt, die dadurch entstehenden Kosten als Teil der umlagefähigen Kosten und Aufwendungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 TKG bei der Berechnung genehmigungsfähiger Entgelte zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2006, aaO Tz. 20; BGH, Urteile v. 13. Oktober 2009, aaO Tz. 27 bzw. 30 - Teilnehmerdaten I und II).

  • EuGH, 25.11.2004 - C-109/03

    KPN Telecom - Telekommunikation - Richtlinie 98/10/EG - Offener Netzzugang für

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. November 2004 (C-109/03, Slg. 2004, I-11273 = EuZW 2005, 17 - KPN Telecom) vertritt 11883 Telecom die Auffassung, für die Überlassung der Teilnehmerdaten dürfe nur ein Entgelt in Höhe der Kosten der Datenübermittlung erhoben werden; die Kosten der Datenbank DaRed und die der Aufbereitung der Teilnehmerdaten durch DTAG dürften dagegen nicht umgelegt werden.

    Der Senat hat dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Juli 2006 - 6 C 2/07, NVwZ-RR 2008, 832 Tz. 19 ff.) das nationale Recht anhand der hier maßgeblichen ONP II-Richtlinie und der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. November 2004 (aaO Tz. 37 ff. - KPN Telecom) gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt.

  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigten ist und dass bei der Auslegung die beiderseitigen Interessen gebührend zu beachten sind (BGHZ 131, 136, 138 und BGH, Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099, und v. 9. Juli 2001 - II ZR 205/99, NJW 2001, 3777, 3778, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigten ist und dass bei der Auslegung die beiderseitigen Interessen gebührend zu beachten sind (BGHZ 131, 136, 138 und BGH, Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099, und v. 9. Juli 2001 - II ZR 205/99, NJW 2001, 3777, 3778, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    In einem solchen Fall ist die Vorlage der Originalurkunde entbehrlich (BGH, Urt. v. 28. September 1989 - VII ZR 298/88, NJW 1990, 1170, 1171).
  • BGH, 09.07.2001 - II ZR 205/99

    Beendigung einer atypischen stillen Ehegattengesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigten ist und dass bei der Auslegung die beiderseitigen Interessen gebührend zu beachten sind (BGHZ 131, 136, 138 und BGH, Urt. v. 3. April 2000 - II ZR 194/98, NJW 2000, 2099, und v. 9. Juli 2001 - II ZR 205/99, NJW 2001, 3777, 3778, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2010 - KZR 53/07

    Teilnehmerdaten III

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es nicht darauf an, ob der am 26. Juni 2004 an Stelle des § 12 TKG 1996 in Kraft getretene § 47 TKG vom 22. Juni 2004 dieselbe Grenze für das zulässige Entgelt enthält wie die Vorgängernorm (siehe aber BGH, Urt. v. 20. April 2010 - KZR 53/07, Tz. 17 ff., juris - Teilnehmerdaten III).
  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92

    Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - KZR 50/07
    Es bedarf dafür vielmehr einer Bestätigung nach § 141 BGB (BGHZ 11, 59, 60; BGH, Urt. v. 1. Juni 1994 - XII ZR 241/92, ZIP 1994, 1222, 1224; Urt. v. 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641, 642), an der es hier fehlt.
  • BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 41/09

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Netzentgelte: Schlüssigkeit der Darlegung;

  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

  • BGH, 06.11.2012 - KVR 54/11

    Gasversorgung Ahrensburg

    Sie kann etwa darin liegen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen den Zugang zu seinem Angebot an unzulässige Bedingungen knüpft (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 50/07, juris Rn. 35 - Überlassung von Basisdaten) und dadurch die Wettbewerbsstellung anderer Unternehmen schwächt.
  • BGH, 29.01.2019 - KZR 4/17

    Keine Anwendbarkeit des § 47 TKG Abs. 4 auf "Teilnehmerdaten V"

    Der Senat hat zu § 12 TKG 1996, an dessen Stelle § 47 Abs. 4 TKG 2004 getreten ist, zwar wiederholt ausgesprochen, dass sich ein nach dieser Vorschrift zur Herausgabe von Teilnehmerdaten Verpflichteter der dort angeordneten Preisbegrenzung nicht dadurch entziehen könne, dass er die Teilnehmerdaten nur im Zusammenhang mit weiteren, der Preisregulierung nicht unterfallenden Leistungen anbiete (BGH Urteil vom 11. Juli 2006 - KZR 29/05, WuW/E DE-R 1829 Rn. 18 - Suchmaschine; Urteil vom 13. Oktober 2009 - KZR 41/07, juris Rn. 53 - Teilnehmerdaten II; Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 50/07, juris Rn. 23 - Überlassung von Basisdaten; siehe auch BVerwG, NVwZ-RR 2008, 832, 836).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - U (Kart) 3/11

    Rechtsfolgen der Vereinbarung überhöhter Preise für die Überlassung von

    Das rechtfertigt es, die Beklagte dann auch hinsichtlich der NDIS-Nutzung an den Preisen festzuhalten, die sie nach § 12 TKG 1996/§ 47 TKG 2004 für eine offline-Datenüberlassung hätte verlangen können (vgl. BGH, KZR 50/07, Tz. 24).
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